1.1. Parteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Paze IndustriesPaze GmbH, Hintere Achmühlerstraße 1a, 6850 Dornbirn, Österreich, Firmenbuchnummer FN 456484a (nachfolgend „Paze“), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Hinblick auf die Nutzung der vertragsgegenständlichen Maschinendaten Management Plattform samt der von Paze zur Verfügung gestellten Leistungen (nachfolgend „Dienst“ oder „MMP“).
1.2. Begriffsbestimmungen
MMP ist der unter der URL https://paze.industries/ erreichbare Dienst.
Kunde ist der bei der Registrierung gegenüber Paze benannte Vertragspartner. Dabei kann es sich um eine juristische Person, eine sonstige Institution oder Einrichtung oder eine natürliche Person handeln. Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Nutzer ist die vom Kunden bei der Registrierung namentlich als solche benannte Person oder die benannten Personen. Hierbei kann es sich um den Kunden selbst handeln oder um einen Dritten, z.B. einen Angestellten im Unternehmen des Kunden.
Diese AGB enthalten abschließend die zwischen Paze und dem Kunden geltenden Bedingungen für die von Paze im Rahmen dieser AGB angebotenen Dienste. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von Paze schriftlich bestätigt werden. Mit der schriftlichen Annahme des Angebots von Paze gemäß Ziffer 3 erkennt der Kunde diese AGB als maßgeblich an und wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Paze begründet.
Paze betreibt die MMP als Hostprovider und unterliegt den Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG). Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte liegt ausschließlich beim jeweiligen Kunden und seinen Nutzern.
Bei Paze handelt es sich um eine Maschinendaten Management Plattform für industrielle Anlagen. Paze ist exklusive Rechteinhaberin an der MMP. Paze erbringt für den Kunden ihre Leistungen ausschließlich über das Internet.
Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung der MMP zur Nutzung über das Internet sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von Paze gemäß dem vom Kunden gewählten und bestellten Leistungspaket.
2.1. Vertragsschluss, Registrierung
Der Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und Paze kommt durch Zugang des vom Kunden firmenmäßig unterfertigten Angebots bei Paze zustande (Angebotsannahme), ohne dass es einer weiteren Bestätigung durch Paze bedarf. Die Übermittlung/Retournierung des unterfertigten Angebots an Paze kann schriftlich oder in Textform (zB durch E-Mail) erfolgen. Das vom Kunden angenommene Angebot bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB.
Nach Vertragsschluss und vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts gemäß Ziffer 2.7 stellt Paze dem Kunden – je nach gewähltem Leistungspaket – einen oder mehrere passwortgeschützte Zugänge zur MMP zur Verfügung. Die Zugangsdaten bestehen aus dem vom Kunden bei der Registrierung gemäß Ziffer 2.1 gewählten Nutzernamen und einem individuellen Nutzerpasswort. Es wird empfohlen, dass der Kunde das ihm mit der Registrierungsbestätigung mitgeteilte initiale Nutzerpasswort unverzüglich ändert. Bei mehreren registrierten Nutzern erhält der Kunde für jeden Nutzer eigene Zugangsdaten.
Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung von Paze abgefragten Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Unvollständige oder falsche Angaben berechtigen Paze zur Verweigerung oder Rücknahme der Nutzungsberechtigung.
Das Recht auf Zugang auf die MMP durch den Kunden ist auf die namentlich genannten Nutzer beschränkt. Ein Nutzer kann mit seinen Zugangsdaten stets nur einmal zur gleichen Zeit beim Dienst angemeldet sein. Der Umfang der zulässigen Nutzung richtet sich nach Ziffer 2.4 („Nutzungsrechte“) dieser AGB.
Der Kunde stellt gegenüber Paze sicher, dass die Zugangsdaten geheim gehalten werden. Er stellt ferner sicher, dass auch alle von ihm registrierten Nutzer diese Verpflichtung einhalten, und verpflichtet sich, Paze unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten besteht. Der Kunde haftet für Schäden, die Paze durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte, durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachts, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.
Paze behält sich vor, den Zugang zum Dienst zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die vom Kunden eingesetzten Endgeräte oder die Art und Weise der Nutzung die Funktionalität und Sicherheit des Dienstes gefährden. Der Zugang kann ferner verweigert werden, wenn es Paze nicht möglich ist, zu überprüfen, ob der Kunde den Dienst nur im Rahmen der ihm hier eingeräumten Rechte nutzt. Etwaige weitere Ansprüche von Paze bleiben unberührt.
2.2 Einräumung von Speicherplatz
Paze überlässt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages einen definierten Speicherplatz gemäß dem von ihm verbindlich bestellten Leistungspaket auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, kann der Kunde weitere Kontingente entgeltlich nachbestellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei Paze.
Paze trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten des Kunden über das Internet abrufbar sind. Der Kunde ist berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
Paze ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an seinen Daten und Informationen und kann jederzeit, insbesondere bei Vertragsbeendigung, seine Daten mittels Downloads exportieren, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens Paze besteht.
2.3 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
Der Leistungs- und Funktionsumfang ergibt sich aus dem Leistungspaket gemäß Angebot sowie der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website von Paze. Dabei handelt es sich um eine Beschaffenheitsbeschreibung, mit der eine Garantie oder Eigenschaftszusicherung nicht verbunden ist.
Im Hinblick auf die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Internets, auf gesetzliche Vorschriften oder auf gesetzliche Anforderungen sowie auf die Weiterentwicklungen eigener und dritter Produkte ist Paze jederzeit berechtigt, Änderungen an den von ihr erbrachten Leistungen (Service) vorzunehmen.
Paze strebt eine Verfügbarkeit der MMP von nicht unter 98 % pro Monat an. Nicht erfasst von dieser Verfügbarkeit werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen nach ihrer Dauer angemessener, geplanter und vorab angekündigter Wartungsarbeiten. Diese werden regelmäßig zur Nachtzeit oder morgens bis spätestens 7 Uhr durchgeführt. Nicht erfasst werden außerdem Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Paze oder auf einer Verletzung von Kardinalpflichten. Nicht erfasst werden auch Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen von Paze nicht beeinflussbarer Störungen des Internets oder wegen sonst von Paze nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere wegen höherer Gewalt.
Paze ist bestrebt, die MMP inhaltlich stets auf aktuellem Stand zu halten. Vollständigkeit und inhaltliche Fehlerfreiheit können jedoch nicht zugesagt werden.
2.4 Nutzungsrechte
Der Kunde erkennt an, dass Paze exklusive Rechteinhaberin an der vertragsgegenständlichen MMP ist. Die zur Nutzung der MMP erforderlichen Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt. Rechte Dritter bleiben unberührt.
Mit Vertragsschluss erwirbt der Kunde unter der Bedingung der fristgerechten Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung für sich und im Umfang seiner Registrierung das einfache, auf die Laufzeit des Vertrags befristete, übertragbare Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der MMP für eigene Zwecke. Das Nutzungsrecht gestattet dem Kunden nachfolgende Anwendungen: die Einpflege, Abfrage oder Anlage von Maschinendaten, die Verknüpfung von Maschinendaten mit weiteren Anwendungen, die Nutzerrechteverwaltung, die Erstellung eigener Softwareprogramme sowie die Integration eigener Anwendungen.
Jede Nutzung, die über Ziffer 2.4 hinausgeht, ist unzulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Paze. Paze ist berechtigt, technische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Nutzung des Kunden nicht über seine in Ziffer 2.4 genannten Rechte hinausgeht. Bei einer missbräuchlichen Nutzung der MMP durch den Kunden ist Paze unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, den Zugang zu sperren. Weitere Rechte von Paze, wie etwa das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
2.5 Pflichten des Kunden
Es ist dem Kunden und seinen Nutzern untersagt, Inhalte auf dem eingeräumten Speicherplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es dem Kunden untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte Dritter verletzen.
Paze macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.
Paze behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
Der Kunde ist ferner für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, eigenverantwortlich die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der MMP erforderlichen Daten und Informationen samt Datensicherungsmaßnahmen vorzunehmen und aufrechtzuerhalten; in seinem Bereich eintretende technische Änderungen Paze umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der MMP zu beeinträchtigen; bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die MMP mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Kunden erforderlich ist; Geschäfte auf der MMP ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen; sowie
sich laufend über die Homepage www.Paze.io über geplante Wartungsarbeiten zu informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der MMP gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiters muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die MMP übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder sonstiger Malware behaftet sind. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Einhaltung aller Hinweise, Empfehlungen und Ähnliches, die Paze zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach, auf ihrer Homepage oder in sonstigen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführt.
Der Kunde wird Paze von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen Paze wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Kunden oder seinen Nutzern eingestellten Inhalte geltend machen oder die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Paze, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
2.6 Vorausgesetzte Hard- und Software
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die für die Nutzung der MMP notwendig sind. Für die Nutzung der MMP benötigt der Kunde einen Internetzugang, ein internetfähiges Endgerät und einen gängigen Internetbrowser mit aktueller Software.
Paze ist bestrebt, die MMP stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, um dem Kunden die bestmögliche Nutzung zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird die MMP technisch stetig weiterentwickelt. Es obliegt dem Kunden, seine Endgeräte sowie die Software an diese technische Entwicklung anzupassen. Führt eine solche Weiterentwicklung des Dienstes für den Kunden zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung, so ist er berechtigt, innerhalb von sechs Wochen nach Live-Schaltung der Weiterentwicklung den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
2.7 Vergütung
Die vom Kunden für die Nutzung der MMP an Paze im Voraus jährlich zu leistende Vergütung bestimmt sich nach dem angenommenen Angebot.
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann erfolgen per Überweisung, per Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren.
Wesentliche Leistungserweiterungen und Weiterentwicklungen der MMP berechtigen Paze zur Erhöhung der Vergütung entsprechend der Erweiterung, es sei denn, die Leistungserweiterung wäre nur unerheblich. Der Kunde wird über die Preiserhöhung informiert. Im Falle einer Erhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Information ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (Sonderkündigungsrecht); dies gilt nicht, wenn er den Dienst nach Erhalt der Information weiternutzt bzw. genutzt hat.
2.8 Geheimhaltung / Datenschutz
Paze und der Kunde sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung der MPP erhalten, vertraulich zu behandeln und verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Sie dürfen diese ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen.
Paze ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Paze hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Paze und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
Paze verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Art 13 ff DSGVO finden sich auf der Homepage unter DSGVO.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO, zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass Paze die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.
2.9 Gewährleistung
Paze beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Funktionsstörungen der MMP. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die MMP die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung der MMP unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
Das Vorliegen von Funktionsstörungen (Mängeln) ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Paze entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Paze übernimmt keine Gewähr dafür, dass das von ihr angebotene Service allen Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen des Kunden kompatibel ist, oder dass alle Fehler behoben werden können. Kommt es aufgrund von technologisch zweckmäßigen Änderungen des Services durch Paze zu Inkompatibilitäten beim Kunden, so sind Ersatzansprüche gegen Paze ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab vertragskonformer Leistungserbringung. Diese Frist gilt für Leistungserweiterungen oder -änderungen sinngemäß.
Auftretende Funktionsstörungen (Mängel) sind vom Kunden unverzüglich, ausreichend spezifiziert und schriftlich zu rügen.
Im Übrigen ist Paze nur für die Möglichkeit des Abrufs von Inhalten der MMP aus dem Internet verantwortlich, nicht aber für die Datenübertragung zum Kunden.
2.10 Haftung
Paze haftet unbeschränkt nur für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Paze oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Paze oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Paze für den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Paze nicht.
2.11 Beginn, Laufzeit und Beendigung des Vertrags
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Zugang des unterfertigten Angebots gemäß Ziffer 2.1.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Paze insbesondere vor, wenn der Kunde oder einer der von ihm registrierten Nutzer schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht, insbesondere die Pflichten aus der Ziffer 2.4 (Nutzungsrechte) oder Ziffer 2.5 (Pflichten des Kunden) verstößt oder sich mit der Zahlung der Vergütung ganz oder mit nicht unwesentlichen Teilbeträgen trotz Mahnung und Nachfristsetzung mindestens dreißig Tage in Verzug befindet.
2.12 Datenherausgabe und Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung dieses Vertrages sperrt Paze den Zugang zum Dienst. Ebenso werden sämtliche Entgelte – allenfalls aliquot – sofort fällig.
Bis längstens 14 Tage nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Möglichkeit, seine Daten mittels Downloads zu exportieren. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Nach Ablauf der 14-Tagesfrist nach Beendigung dieses Vertrages wird Paze die Inhalte des Kunden unwiederbringlich löschen.
2.13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Paze.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsregeln und des UN-Kaufrechts.
2.14 Änderung dieser Geschäftsbedingungen
Paze ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Paze wird dem Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die bei der Registrierung bekanntgegebene Adresse informieren. Die Änderung der AGB berechtigt den Kunden, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat ab Mitteilung schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht innerhalb dieser Ein-Monats-Frist, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart.
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